- webersches Gesetz
- webersches Gesetz,von E. H. Weber 1834 zuerst formulierte psychophysiologische Gesetzmäßigkeit, nach der das Verhältnis des Reizzuwachses, der nötig ist, um einen eben merklichen Empfindungszuwachs zu bewirken (Unterschiedsschwelle), zur Intensität des Ausgangsreizes konstant ist: Je intensiver ein Reiz ist, desto stärker muss der Zuwachs sein, um eine Unterschiedswahrnehmung zu bewirken. G. T. Fechner leitete hieraus 1860 die »psychophysische Maßformel« (auch »psychophysisches Grundgesetz«, fechnersches Gesetz oder weber-fechnersches Gesetz) ab, nach der die Intensität einer Empfindung dem Logarithmus des Reizes proportional ist. Nach heutigen Erkenntnissen gilt das weber-fechnersche Gesetz nur für den Mittelbereich eines Reizkontinuums (nicht für extrem kleine oder große Reizstärken).
Universal-Lexikon. 2012.